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   LSG Niedersachsen, 17.09.1998 - L 6 U 222/98   

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https://dejure.org/1998,12109
LSG Niedersachsen, 17.09.1998 - L 6 U 222/98 (https://dejure.org/1998,12109)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.09.1998 - L 6 U 222/98 (https://dejure.org/1998,12109)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. September 1998 - L 6 U 222/98 (https://dejure.org/1998,12109)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 551 Abs. 2 RVO; § 551 Abs. 1 Satz 3 RVO
    Entschädigung einer beruflich verursachten Gesundheitsstörung gemäß einer Berufskrankheit (BK); Darlegung des wahrscheinlichen Ursachenzusammenhangs zwischen der Erkrankung und der beruflichen Tätigkeit ; Verursachung einer arbeitsbedingten Einwirkung in erheblich ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung einer beruflich verursachten Gesundheitsstörung gemäß einer Berufskrankheit (BK); Darlegung des wahrscheinlichen Ursachenzusammenhangs zwischen der Erkrankung und der beruflichen Tätigkeit ; Verursachung einer arbeitsbedingten Einwirkung in erheblich ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Anerkennung eine Hypothenar-Hammer-Syndroms bei einem Fußbodenleger als Berufskrankheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 2530
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 21.01.1997 - 2 RU 7/96

    Anerkennung des Bronchialkarzinoms eines als Teerwerker und Bitumenwerker

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 17.09.1998 - L 6 U 222/98
    Das Untätigbleiben der Verordnungsgeberin nach Vorliegen neuer Erkenntnisse steht jedoch einer Ablehnung, die Erkrankung in die Liste aufzunehmen, nicht gleich (Urteil des BSG vom 21. Januar 1997 - 2 RU 7/96 - S. 6).
  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96

    Neue Erkenntnisse - Unfallversicherung - Stichtag - Festlegung

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 17.09.1998 - L 6 U 222/98
    Deshalb kann ausnahmsweise bei fehlender epidemiologischer Evidenz einerseits und bei biologischer bzw. toxikologischer Evidenz andererseits zur Vermeidung unbilliger Ergebnisse der Verzicht auf eine statistisch nachgewiesene Gruppentypik in Betracht kommen (vgl. dazu BSGE 52, 272, 275; BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 9, S. 20 f.; BSG, Beschluß vom 27. Mai 1997 - 2 BU 43/97 = BAGUV RdSchr. 72/97; siehe hierzu ausführlich auch Koch in: Schulin, Handbuch der Sozialversicherung, Bd. 2 Unfallversicherung, § 35 Rn. 8 und § 37 Rn. 6 ff.; Woitowitz, Die BG 1994, 156, 159).
  • BSG, 30.01.1986 - 2 RU 80/84

    Meniskusschäden - Autogen-Brenner - Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 17.09.1998 - L 6 U 222/98
    Ob eine Krankheit in einer bestimmten, beruflich exponierten Personengruppe erheblich häufiger als in der übrigen Bevölkerung auftritt - sogenannte Gruppentypik -, erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), der sich der erkennende Senat anschließt, in der Regel den Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und eine lange zeitliche Überwachung derartiger Krankheitsbilder, um mit Sicherheit daraus schließen zu können, daß die Ursache für die Krankheit in einem schädigenden Arbeitsleben liegt (vgl. z.B. BSGE 59, 295, 298; BSG Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 33/96 = HVBG RdSchr VB 70/97; ebenso BVerfG SozR 2200 § 551 Nr. 11).
  • BSG, 27.05.1997 - 2 BU 43/97

    Anspruch auf Entschädigung wegen einer Berufskrankheit - Notwendigkeit der

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 17.09.1998 - L 6 U 222/98
    Deshalb kann ausnahmsweise bei fehlender epidemiologischer Evidenz einerseits und bei biologischer bzw. toxikologischer Evidenz andererseits zur Vermeidung unbilliger Ergebnisse der Verzicht auf eine statistisch nachgewiesene Gruppentypik in Betracht kommen (vgl. dazu BSGE 52, 272, 275; BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 9, S. 20 f.; BSG, Beschluß vom 27. Mai 1997 - 2 BU 43/97 = BAGUV RdSchr. 72/97; siehe hierzu ausführlich auch Koch in: Schulin, Handbuch der Sozialversicherung, Bd. 2 Unfallversicherung, § 35 Rn. 8 und § 37 Rn. 6 ff.; Woitowitz, Die BG 1994, 156, 159).
  • BSG, 27.05.1997 - 2 RU 33/96

    Leistung einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 17.09.1998 - L 6 U 222/98
    Ob eine Krankheit in einer bestimmten, beruflich exponierten Personengruppe erheblich häufiger als in der übrigen Bevölkerung auftritt - sogenannte Gruppentypik -, erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), der sich der erkennende Senat anschließt, in der Regel den Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und eine lange zeitliche Überwachung derartiger Krankheitsbilder, um mit Sicherheit daraus schließen zu können, daß die Ursache für die Krankheit in einem schädigenden Arbeitsleben liegt (vgl. z.B. BSGE 59, 295, 298; BSG Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 33/96 = HVBG RdSchr VB 70/97; ebenso BVerfG SozR 2200 § 551 Nr. 11).
  • BSG, 29.10.1981 - 8a RU 82/80

    Krankheit; Berufskrankheit; Entschädigung; Arbeitsbedingte Gefahr

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 17.09.1998 - L 6 U 222/98
    Deshalb kann ausnahmsweise bei fehlender epidemiologischer Evidenz einerseits und bei biologischer bzw. toxikologischer Evidenz andererseits zur Vermeidung unbilliger Ergebnisse der Verzicht auf eine statistisch nachgewiesene Gruppentypik in Betracht kommen (vgl. dazu BSGE 52, 272, 275; BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 9, S. 20 f.; BSG, Beschluß vom 27. Mai 1997 - 2 BU 43/97 = BAGUV RdSchr. 72/97; siehe hierzu ausführlich auch Koch in: Schulin, Handbuch der Sozialversicherung, Bd. 2 Unfallversicherung, § 35 Rn. 8 und § 37 Rn. 6 ff.; Woitowitz, Die BG 1994, 156, 159).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 2 U 30/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - neue Erkenntnisse der

    Weiter macht er geltend, das Landessozialgericht (LSG) für das Land Niedersachsen habe im Urteil vom 17. September 1998 (L 6 U 222/98) eine Beweiserleichterung für die wesentlich größere Gruppe der Fußbodenleger anerkannt, so dass diese Rechtsprechung erst Recht auf die vorliegende wesentlich kleinere Gruppe der hohen Streicher anzuwenden sei.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2003 - L 6 U 28/01

    Zum Begriff der Berufskrankheit; Aufnahme von chemischen Stoffen in die Anlage

    Im Übrigen kann aufgrund der "Erkenntnisgrenzen der Epidemiologie" (Lauterbach-Koch, a.a.O., Rn. 266 ff.) in einem solchen Ausnahmefall zur Feststellung der "generellen Geeignetheit" der Einwirkung spezieller Noxen auch auf andere Erkenntnisse, z.B. aus Einzelfallstudien, zurückgegriffen werden (BSGE 79, 250, 251 f. m.w.N.; LSG Niedersachsen, Urteil vom 17. September 1998 - L 6 U 222/98 = BB 1998, 2530 mit zust. Anm. von Corvin; näher dazu auch Woitowitz, a.a.O., 266 f. und Mehrtens/Perlebach, a.a.O., Anm. 31.3, 33.1 S. 80c).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2017 - L 3 U 89/14

    Unfallversicherung

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich in dieser Hinsicht auch wesentlich von dem Sachverhalt, der der vom Kläger angeführten Entscheidung des LSG Niedersachsen vom 17. September 1998 (L 6 U 222/98) zugrunde gelegen hatte.
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